Voraussetzung für eine objektives Gutachten ist die Durchführung eines Ortstermines, um Lage, Situation und Beschaffenheit des Bewertungsobjektes in Augenschein zu nehmen. Eine ausführliche Photodokumentation wird hierbei erstellt.

Wir erstellen die Gutachten nach den IHK- Richtlinien.

Je nach Situation wird nach der Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) das Ertragswertverfahren, das Vergleichswertverfahren und das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren angewendet.

Für die Erstellung eines Gutachtens sind folgene Unterlagen notwendig:

  • Baugenehmigungspläne
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
  • Mietverträge
  • Teilungserklärung bei Wohn- und Teileigentum
  • Aktueller Amtlicher Lageplan